Seit dem 01.01.2013 besteht in Deutschland die freie Schornsteinfegerwahl. Die einstige Monopolstruktur im Schornsteinfegerwesen wurde damit in Teilen aufgebrochen und dem Markt geöffnet. Die Wahlfreiheit ist für sämtliche durchzuführenden Kehr- und Überprüfungsarbeiten (Kehren von Schornsteinen, Messen u. Überprüfen von Feuerstätten) vorgesehen.
Um diese Wahlfreiheit des Schornsteinfegers zu nutzen, hat der Gesetzgeber folgende Spielregeln festgelegt, an die sich jeder Eigentümer halten muss.