Mit dem Bund-Länder-Beschluss vom 19.01.2021 hat die Bundesregierung die Pflicht zum Tragen medizinischer Masken erweitert.
„Zusätzlich wurde vereinbart, dass künftig in öffentlichen Verkehrsmitteln und in Geschäften eine Pflicht zum Tragen medizinischer Masken gilt. Das sind OP-Masken sowie Masken der Standards KN95 oder FFP2. Generell empfehlen Bund und Länder das Tragen medizinischer Masken auch bei engeren oder längeren Kontakten zu anderen Personen, insbesondere in geschlossenen Räumen.“ Quelle: bundesregierung.de
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