Freie Schornstein-
Feger-Arbeiten

Sie entscheiden, wer die Arbeiten umsetzt

Seit dem 01.01.2013 besteht in Deutschland die freie Schornsteinfegerwahl. Die einstige Monopolstruktur im Schornsteinfegerwesen wurde damit in Teilen aufgebrochen und dem Markt geöffnet. Die Wahlfreiheit ist für sämtliche durchzuführenden Kehr- und Überprüfungsarbeiten (Kehren von Schornsteinen, Messen u. Überprüfen von Feuerstätten) vorgesehen.

Um diese Wahlfreiheit des Schornsteinfegers zu nutzen, hat der Gesetzgeber folgende Spielregeln festgelegt, an die sich jeder Eigentümer halten muss.

Es sind die Schornsteinfegertätigkeiten durchzuführen, die in dem Feuerstättenbescheid mitgeteilt wurden.

Der ausführende Schornsteinfegerbetrieb muss bei einer deutschen Handwerkskammer eingetragen sein.

Die Schornsteinfegertätigkeiten müssen in der auf dem Feuerstättenbescheid genannten Frist durchgeführt werden.

Die Durchführung und die Messergebnisse sind im Nachgang dem zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger mittels Formblatt und Messbescheinigung zu zusenden.

Als zugelassener Schornsteinfegermeisterbetrieb führen wir für Sie gerne die vorgeschriebenen Schornsteinfegerarbeiten durch und kümmern uns um die Einhaltung der gesetzlichen Fristen.

Unsere Zertifizierung